Nach Vorgaben der GVB sind folgende Anzahlen an Übungen pro Jahr obligatorisch:
Offiziere: 14 Übungen
Gruppenführer: 12 Übungen
übrige AdF: 10 Übungen
Aufgrund der vielen Übungen, welche die Regio Gumm jährlich durchführt, ist es für alle AdF möglich, die geforderte Anzahl Übungen zu absolvieren. Der Übungsdienst, sowie die Entschädigungen sind
im Feuerwehrreglement der Regio Gumm Art. 11 geregelt.
Für Übungen die nicht besucht werden können, ist eine Abmeldung obligatorisch.